Artikel 1: Organisierende Gesellschaft
Die Sponsoringaktion wird von der Firma RECOMMERCE SOLUTIONS, Tel.: +33 (0) 1 57 21 71 52, mit Sitz in 54 avenue Lénine 94250 Gentilly organisiert. Eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer R.C.S.CRETEIL 513 969 402 Präsident : Pierre Etienne ROINAT
Die Firma We Love Customers SAS mit der Adresse 22 avenue du Connétable, 35410 CHATEAUGIRON und dem Handelsregistereintrag RENNES: 820 816 494 ist für den technischen Teil zuständig.
Artikel 2: Termine und Fristen für die Sponsoring-Aktion
Die Sponsoring-Aktion findet ab 12/08/2024 statt und läuft auf unbestimmte Zeit.
Die organisierende Gesellschaft behält sich das Recht vor, die vorliegenden Regeln und insbesondere die Daten der Patenschaftsaktion zu ändern oder die Patenschaftsaktion zu beenden (in diesem Fall wird die organisierende Gesellschaft alle vor der Beendigung bestätigten Patenschaften bearbeiten).
Artikel 3: Teilnahmebedingungen
Die Sponsoring-Aktion steht allen offen.
Um eine Patenschaft zu übernehmen, müssen Sie eine volljährige natürliche Person sein und Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben.
Artikel 4: Bedingungen für Sponsoring
Damit eine Empfehlung als gültig angesehen werden kann, muss der geworbene Freund ein neuer Kunde von Recommerce sein, auf die Recommerce-Online-Verkaufswebsite gelangen, indem er auf den vom Sponsor bereitgestellten Empfehlungslink klickt, und innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Einladung seines Sponsors einen Kauf tätigen.
Alle Gutscheine, die den Sponsoren und Patenkindern angeboten werden, sind nicht übertragbar und es können keine Zahlungen oder Geldbeträge als Gegenleistung verlangt werden. Alle Kosten, Gebühren und Ausgaben, die nicht ausdrücklich in diesem Gutschein enthalten sind, liegen in der Verantwortung des Paten/Patenkindes.
Artikel 5: Angebote und Belohnungen
Das Angebot, das den Patenkindern gewährt wird, ist ein Einkaufsgutschein über 15 Euro, der ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig ist und für einen Einkauf auf den Online-Verkaufsseiten recommerce.com/de und recommerce.com/be gilt. Es kann nur einen Paten pro Patenkind geben. Falls ein geworbenes Kind von zwei Sponsoren vorgestellt wird, erhält nur der erste Sponsor den Gutschein, falls das geworbene Kind die Transaktion mit dem Veranstalter abschließt.
Der Gutschein ist nicht mit anderen Angeboten kumulierbar und gilt nicht für bereits reduzierte Produkte. Er gilt für jeden geworbenen Neukunden, der seine erste Bestellung dank der Kundenempfehlung unter den in diesen Regeln festgelegten Bedingungen tätigt.
Die Belohnung, die dem Sponsor für jede gültige Empfehlung zugesandt wird, ist ein Einkaufsgutschein über 15 Euro, der ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang für einen Einkauf auf den Online-Verkaufsseiten recommerce.com/de und recommerce.com/be gültig ist.
Die von einem Sponsor erhaltenen Belohnungen sind namentlich und können weder untereinander für einen Kauf noch mit anderen kommerziellen Angeboten kumuliert werden.
Diese Belohnungen werden innerhalb von 4 bis 8 Wochen verschickt, je nachdem, ob die Bestellung des Patenkindes bestätigt und überprüft wurde und insbesondere, ob es nicht zurückgetreten ist.
Der Gutscheincode verfällt 12 Monate nach dem Datum, an dem er per E-Mail verschickt wurde. Sobald der Gutschein abgelaufen ist, kann er nicht mehr verwendet werden.
Artikel 6: Vorbehalte, Betrug und Spam
Jeder Betrug oder Betrugsversuch wird strafrechtlich verfolgt.
Spam (das Versenden von unerwünschten oder irrelevanten E-Mails oder SMS an Personengruppen) ist für den reibungslosen Ablauf der Aktion verboten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Nutzer, der ihm gemeldet wird, weil er gegen diese Regel verstößt, endgültig von der Sponsoring-Aktion auszuschließen.
So übernimmt der Sponsor die alleinige Verantwortung dafür, die Kontaktdaten seiner Patenkinder an das organisierende Unternehmen weiterzugeben. Er verpflichtet sich, nur die Kontaktdaten von Verwandten anzugeben, die sich für die Produkte der organisierenden Gesellschaft interessieren könnten, für die er zuvor die ausdrückliche Zustimmung des Patenkindes erhalten hat.
Artikel 7: Umgang mit persönlichen Daten
Der Patensohn wird über die Identität seines Sponsors informiert, wenn er von Recommerce kontaktiert wird.
Recommerce verpflichtet sich, die vom Paten eingegebenen Informationen des Patenkindes nur für die Zwecke der beabsichtigten Patenschaft und für die Zwecke, denen das Patenkind ausdrücklich zugestimmt hat, zu verwenden.
Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert Recommerce Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Darüber hinaus muss Recommerce bestimmte Speicher- und Dokumentationspflichten erfüllen. Die Dauer der Speicherung hängt auch von den gesetzlichen Verjährungsfristen ab.
Wenn kein Kauf getätigt wird, werden die Daten drei Jahre ab dem letzten Kontakt aufbewahrt.
Gemäß den nationalen und europäischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten hat jede natürliche Person, Pate oder Patensohn, ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten.
Für weitere Informationen über die von Recommerce durchgeführten Verarbeitungen oder um Ihre Rechte auszuüben, konsultieren Sie bitte die Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter folgendem Link: https://support.recommerce.com/hc/de-de/articles/9363252419356-Verwaltung-personenbezogener-Daten-Recommerce-Deutschland
Artikel 8: Anwendbares Recht und Annahme der Verordnung
Die vorliegenden Sponsoringregeln unterliegen französischem Recht.
Im Falle eines Rechtsstreits, der im Zusammenhang mit der Sponsoringaktion der organisierenden Gesellschaft entsteht, ist ausschließlich das Handelsgericht in Paris zuständig.
Die Teilnehmer erklären, dass sie diese Regeln für die Sponsoring-Aktion vollständig verstanden haben und akzeptieren.
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